Die Darlehensgebühr der Bausparkasse

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel „Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld).“ unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB

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Darlehensgebühren in Bausparverträgen

Eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Bausparverträgen in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme ist unwirksam.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte sich ein Verbraucherschutzverband gegen eine eine in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der beklagten

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Bausparkonto für Ehegatten

Schließen Ehepartner gemeinsam einen Bausparvertrag, ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass ein Kontokorrentkonto, das die Bausparkasse für sie führt, ein „Oder-Konto“ ist und die Ehepartner eine Gesamtgläubigerstellung mit Einzelverfügungsbefugnis haben.

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