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Die Gebühren eines Bausparvertrages

Die von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen mit Bausparern vorformulierte Klausel „Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn – bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig – für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a.“ ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1

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Kündigungsrecht für Bausparkassen

Eine Bausparkasse kann Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 a.F. BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung – jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) kündigen, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Dies gilt auch dann, wenn diese noch nicht

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Darlehnsgebühr beim Bausparvertrag – und die Verjährung des Rückforderungsanspruchs

Der Verjährungsbeginn bezüglich eines Anspruchs auf Rückzahlung einer bei Gewährung eines Bauspardarlehns angefallenen Darlehnsgebühr ist nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart nicht durch eine unsichere oder zweifelhafte Rechtslage hinausgeschoben worden. Der Bausparer hat den nunmehr zurückgeforderten Betrag bereits mit Auszahlung des Bauspardarlehens an ihn am 01.01.2007 an die Bausparkasse geleistet. Wann

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Der Bausparvertrag – und die Darlehnsgebühr

Eine Klausel, durch welche in einem Bauspardarlehensvertrag im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen eine „Darlehensgebühr“ ausbedungen wird, stellt jedenfalls dann eine gem. § 307 BGB unzulässige und damit unwirksame Preisnebenabrede dar, wenn die Bausparkasse die hierdurch generierten Erträge für sich selbst vereinnahmt. Eine Klausel, durch welche für ein Bauspardarlehenskonto im Wege allgemeiner

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Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Darlehnsgebühren – und die Verjährung

Der Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche wegen rechtsgrundlos geleisteter Darlehensgebühren ist wegen der unklaren Rechtslage zumindest bis zum Ablauf des Jahres 2011 hinausgeschoben. Dies gilt nicht für bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche wegen rechtsgrundlos geleisteter Kontogebühren. Ist die formularmäßige Vereinbarung der Darlehensgebühr unwirksam, kann der Bausparer grundsätzlich gem. § 812 Abs. 1 Satz 1

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Bausparvertrag – und die Kontoführungsgebühr

Die formularmäßige Vereinbarung einer Gebühr, mit welcher die Führung eines Darlehenskontos bepreist wird, ist unwirksam. Insoweit sind keine Besonderheiten des Bausparvertrags erkennbar, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würden, insbesondere handelt es sich auch beim Führen eines Darlehenskontos nicht um eine Tätigkeit, die auch im Kollektivinteresse erbracht werden würde. Soweit sich

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Darlehensgebühr im Bausparvertrag

Das Landgericht Heilbronn hält die Darlehensgebühr bestimmende allgemeine Bausparbedingung für prüffähig und wirksam. Da die Erhebung von Darlehensgebühren bausparspezifisch ist und diese Besonderheit die materiellen Wertungen im Rahmen der Inhaltskontrolle beeinflusst, können Bausparkassen Darlehensgebühren bei der Inanspruchnahme von Bauspardarlehen verlangen. Die Erhebung der Darlehensgebühr hat die Bausparkasse im hier entschiedenen

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Die Darlehnsgebühr der Bausparkasse

Die Vereinbarung einer Darlehensgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle zugänglich, eine unangemessene Benachteiligung des Bausparers und deshalb unwirksam. Die Darlehensgebühr ist weder eine Bearbeitungsgebühr noch eine kontrollfreie Preisabrede, sondern eine kontrollfähige Preisnebenabrede- Dies war durch Auslegung zu ermitteln. Bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung handelt

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Die Beratungspflichten der Bausparkasse

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich aktuell mit drei Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia zu befassen, in denen die Kläger von der beklagten Bausparkasse Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung einer vermieteten oder zu vermietenden Eigentumswohnung verlangen. In allen drei Fällen erwarben die Kläger

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Schadensersatzklagen gegen die Badenia-Bausparkasse

Seit geraumer Zeit ist die Bausparkasse Badenia wegen der Finanzierung bestimmter, von der Fa. H&B vermittelter Anlageimmobilien in der Kritik. Allein beim Oberlandesgericht Karlsruhe sind derzeit ca. 75 Schadensersatzklagen gegen die Badenia im Berufungsverfahren anhängig. Nunmehr hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem dieser Verfahren entschieden, dass die Schadensersatzansprüche der Immobilienkäufer

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Die Kündigung eines Bausparvertrages

Eine Bausparkasse kann einen vollständig bis zur Bausparsumme angesparten Bausparvertrag ordentlich kündigen. Die Kündigung des Bauspardarlehensvertrags durch die Bausparkasse ist gemäß § 488 Abs. 3 BGB (hier: i.V.m. Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB) wirksam. Die herrschende Meinung sieht in dem Bausparvertrag einen einheitlichen Darlehensvertrag mit der Besonderheit, dass

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Abschlussgebühren einer Bausparkasse

Eine Klausel über Abschlussgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs wirksam. Der Kläger des der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die Beklagte ist eine Bausparkasse. Die Bausparkasse

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Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners

Der Umstand, dass eine Bausparkasse sowohl bei Arbeitnehmern ihrer „Partnerbanken“ als auch bei ihren freien Handelsvertretern und deren Arbeitnehmern sowie den Beschäftigten anderer genossenschaftlich organisierter Unternehmen und Kooperationspartner auf die Erhebung von Abschlussgebühren verzichtet, begründet Zweifel daran, ob dieser Gebührenvorteil Arbeitslohn ist. Nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG

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Bausparkonto für Ehegatten

Schließen Ehepartner gemeinsam einen Bausparvertrag, ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass ein Kontokorrentkonto, das die Bausparkasse für sie führt, ein „Oder-Konto“ ist und die Ehepartner eine Gesamtgläubigerstellung mit Einzelverfügungsbefugnis haben. Zu dem jetzt vom BGH entschiedenen Rechtsstreit war es gekommen,

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