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Die mangelhafte Gebäudestatik

Die von einem Tragwerksplaner für ein Gebäude erstellte Statik ist mangelhaft, wenn sie den vereinbarten Zweck, die Standfestigkeit des Gebäudes unter Berücksichtigung des Baugrundes und seiner Tragfähigkeit zu gewährleisten, nicht erfüllt, weil sie die nach den konkreten Boden- und Grundwasserverhältnissen erforderlichen Maßnahmen nicht vorsieht. Den Auftraggeber trifft grundsätzlich die Obliegenheit,

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AG/LG Düsseldorf

Architektenhaftung und der Steilküstenabbruch auf Rügen

Inwieweit haftet ein Architekt bzw. Statiker, wenn er es unterlässt, mit dem Bauherrn Risiken zu erörtern, denen das Bauvorhaben ausgesetzt ist? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof in einer „Rügener Version“ zu befassen: Der mit der Grundlagenermittlung beauftragte Architekt muss mit dem Auftraggeber erörtern, ob dieser trotz ihm

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Pauschalhonorar des Baustatikers unter den HOAI-Mindestsätzen

Eine Unterschreitung der in der HOAI 1996 festgesetzten Mindestsätze durch ein schriftlich vereinbartes Pauschalhonorar ist gemäß § 4 Abs. 2 HOAI im Hinblick auf eine enge wirtschaftliche Beziehung zwischen den Parteien möglich, wenn eine ausländische Gesellschaft, die den beklagten Architekten die Erbringung von Statikerleistungen auf Pauschalhonorarbasis vorgeschlagen hat und Vorarbeiten

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