Entstehen durch einen Neubau nebenan in einem Einfamilienhaus Risse, hat der Unternehmer Schadensersatz zu zahlen, wenn er gegen seine vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten verstoßen hat, die auch den Eigentümern des Nachbargrundstücks gegenüber gelten.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg
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