Ein Hausboot ist keine bauliche Anlage, wenn der Anschein für eine sportboottypische Verwendungsabsicht spricht.
So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Verfahren der Beschwerde gegen eine Beseitigungsanordnung stattgegeben und gleichzeitig die erstinstanzliche Entscheidung geändert. Der Liegeplatz des Hausbootes
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