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Die mangelhafte Gebäudestatik

Die von einem Tragwerksplaner für ein Gebäude erstellte Statik ist mangelhaft, wenn sie den vereinbarten Zweck, die Standfestigkeit des Gebäudes unter Berücksichtigung des Baugrundes und seiner Tragfähigkeit zu gewährleisten, nicht erfüllt, weil sie die nach den konkreten Boden- und Grundwasserverhältnissen

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Die Haftung für eine eingestürzte Halle

Hat ein Dachdeckerbetrieb die ihm obliegenden Arbeiten so mangelhaft ausgeführt, dass aufgrund dieser wesentlichen Bauwerksmängel nach 6 Monaten das Gebäude unter einer Schneelast einstürzt, hat er Schadensersatz zu leisten. Auch wenn ein Subunternehmer mit der Ausführung der mangelbehafteten Arbeiten beauftragt

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