Bundesbeamten steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln unmittelbar aus der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zu.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Fall hatte der klagende Beamte Ende 2022 anlässlich der
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