Eine Beamtin mit einer genetischen Veränderung in der Form einer balancierten Translokation hat keinen beihilferechtlicher Anspruch auf Kostenersatz für eine Chromosomenuntersuchung gegen den Dienstherrn.
So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden, die Klage auf Kostenerstattung abgewiesen
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