Lehrer

Hamburger Beamtenbesoldung

Die Beamtenbesoldung in Hamburg nach der Besoldungsgruppe A 13 war im Jahr 2022 für einen Teil der Hamburger Beamtinnen und Beamten nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hamburg nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. 

So hat das Verwaltungsgericht Hamburg eine auf

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Rotes Rathaus

Hauptstadtzulage nur bis A13

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Hauptstadtzulage (Art. 3 Nr. 2 des Haushaltsumsetzungsgesetzes vom 11.06.2020) wegen fehlender Rechtswegerschöpfung als unzulässig zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist Beamter der Besoldungsgruppe A 16. Er macht geltend, dass die nur

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Kriminalgericht Moabit

Berliner Richterbesoldung

Die Richterbesoldung im Land Berlin war in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip

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Bezahlung von „Bugwellenstunden“

Können sogenannte Bugwellenstunden wegen des Eintritts in den Ruhestand nicht mehr im Wege der Dienstbefreiung ausgeglichen werden, besteht ein Anspruch auf Bezahlung.

Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den hier vorliegenden Fällen den Klagen zweier pensionierter Lehrer auf

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Amtsangemessenheit der Richterbesoldung in Berlin

Die Ver­mu­tung ei­ner ver­fas­sungs­wid­ri­gen Un­tera­li­men­ta­ti­on kann auch dann be­stehen, wenn nur zwei der fünf vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt für die Prü­fung auf der ers­ten Stu­fe be­nann­ten Pa­ra­me­ter er­füllt sind, dies aber in be­son­ders deut­li­cher Wei­se.

Ob die Ali­men­ta­ti­on ih­re qua­li­täts­si­chern­de Funk­ti­on noch

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Sächsische Beamtenbesoldung – und das Abstandsgebot

Das Abstandsgebot stellt einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz steht.

Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht

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Berliner Beamtenbesoldung

Die Besoldung für Beamte der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in Berlin ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg knüpft damit an seine bisherigen Ent­schei­dun­gen zur Rich­ter­besol­dung der Jahre 2009

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Unterbezahlte sächsische Beamte

Die Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 waren verfassungswidrig.

Mit dieser auf Richtervorlagen verschiedener Verwaltungsgerichte ergangenen Entscheidung knüpft das Bundesverfassungsgericht an sein an, dessen verfassungsrechtlicher Maßstab auf die A-Besoldung im Wesentlichen übertragbar ist. Die Grundgehaltssätze der

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Beamtenbesoldung in Sachsen

Das Bundesverfassungsgericht hat insgesamt 11 Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Sächsischen Besoldungsgesetzes sowie gegen hierzu ergangene verwaltungsgerichtliche Urteile nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach dem neuen sächsischen Besoldungsrecht wird das Grundgehalt der A-Besoldung anhand der tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der erbrachten Leistung

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