Un­frei­wil­lig teil­zeit­be­schäf­tig­te Leh­rer

Auf­grund des Be­schlus­ses des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom 19. Sep­tem­ber 2007 haben un­frei­wil­lig teil­zeit­be­schäf­tig­te Leh­rer bei ent­spre­chen­dem An­trag je­den­falls für die Zeit ab Be­ginn des Schul­jah­res 2008/2009 einen An­spruch auf Voll­zeit­be­schäf­ti­gung. Dies gilt un­ab­hän­gig davon, wann die lan­des­ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen über die un­frei­wil­li­ge

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Streikrecht verbeamteter Lehrer

Für Beamte besteht nach wie vor ein generelles Streikverbot.

Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in den hier vorliegenden Fällen die disziplinarrechtliche Ahndung verbeamteter Lehrer, die an einem Streik teilgenommen haben, für rechtens erklärt. Die im Schuldienst des Landes

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Kein Streikrecht für beamtete Lehrer

Beamten in der Bundesrepublik Deutschland steht ein Streikrecht nicht zu. Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lässt sich ein Streikrecht für deutsche Beamte auch nicht ableiten.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsggericht für das

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Einstellungsaltersgrenze

Es ist mit höherrangigem Recht vereinbar, dass die Länder in ihren Beamtengesetzen eine Einstellungsaltersgrenze von 40 Jahren (im entschiedenen Fall §§ 6, 52 Abs. 1 und 84 Abs. 2 LVO NRW in der ab 18. Juli 2009 geltenden Fassung) vorsehen.

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Lehrerstreik

Der Traum eines jeden Schülers wird wahr: Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken. Meint zumindest das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

In einem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren klagte eine beamtete Lehrerin gegen eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln. Diese hatte gegen die Klägerin

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Berechnung der Jubiläumsdienstzeit

Wann ist einem langgedienten Beamten die Urkunde zum 25-jährigen Dienstjubiläum zu überreichen? Zumindest für den Kreis der Beamten des Landes Niedersachsen (der Kläger war ein in Landesdiensten stehender Studienrat) gab jetzt das Verwaltungsgericht Braunschweig die Antwort:

Die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit

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Keine Altersgrenze für die Verbeamtung

Für die Verbeamtung besteht derzeit nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz zumindest in Rheinland-Pfalz keine wirksame Höchstaltersgrenze. Das Land Rheinland-Pfalz kann daher den Antrag zweier Lehrerinnen auf Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht mit der Begründung ablehnen, sie überschritten die Höchstaltersgrenze von

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Der Schlaf eines Streifenpolizisten

Der Schlaf eines Bundespolizisten im Streifendienst verletzt die Kernpflicht eines Kontroll-/ Streifenbeamten und rechtfertigt einen disziplinarischen Verweis. Mit dieser Begründung hat jetzt die Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, die für alle Disziplinarverfahren von Bundesbeamten mit Dienstsitz im Land Hessen zuständig ist,

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OLAF und die nationale Justiz

Bei der EU besteht Europäische Amt für Betrugsbekämpfung („OLAF“), das insbesondere mit internen Verwaltungsuntersuchungen bei den Europäischen Gemeinschaften befasst ist, um dienstliche Verfehlungen der Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften aufzudecken. Stellt OLAF im Rahmen seiner Untersuchungen (vermeintliche) Verfehlungen fest

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Gehaltseinbuße bei Beförderung

Es ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Beamte und Richter in Spitzenfunktionen in den ersten zwei Jahren ihrer Amtszeit geringere Bezüge erhalten. Diese gesetzliche „Wartefrist“ ist nach Ansicht der Koblenzer Verwaltungsrichter verfassungskonform.

Hintergrund der Entscheidung

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Versorgungsbezüge bei 58er Regelung

Ermöglicht der Dienstherr zum Abbau von Personalüberhängen seinen Beamten, die das 58. Lebensjahr vollendet und den Höchstruhegehaltssatz erreicht haben, in Form einer Sonderurlaubsregelung unwiderruflich die Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung von 70 % der Besoldung bis zur Versetzung in den

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Polizeilicher Internet-Handel

Ein Polizeibeamter, der über mehrere Jahre – auch während Krankheitsphasen – einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als Internethändler nachgeht und dabei in mehreren tausend Fällen Waren an- und verkauft, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied jetzt der Senat für

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Schulbücher für die Lehrer

Das Land Rheinland-Pfalz muss als Dienstherr seinen Lehrkräften kostenlos die Schulbücher zur Verfügung stellen, die für den Unterricht benötigt werden. Allerdings können Lehrerinnen und Lehrer nicht die nachträgliche Erstattung des Kaufpreises verlangen, wenn sie ein Schulbuch ohne vorherige Erlaubnis gekauft

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Postboten, Geldbriefe und die Folgen

Ein bei der Deutschen Post AG als Beamter eingesetzter Briefzusteller, der unter Verletzung des Postgeheimnisses Briefsendungen geöffnet hat, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig anzueignen, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts

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