Urlaubsabgeltung im Beamtenverhältnis

Zur Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub von vier Wochen ist solange § 11 BUrlG analog anzuwenden, wie keine gesetzliche Regelung besteht.

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist nach den gleichen Bedingungen wie unionsrechtlich gewährleisteter Mindesturlaub abzugelten.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

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Verbeamtete Lehrer und der Streik

Es können sich nur Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, nicht aber Beamte auf ein Streikrecht berufen, weil ein Streikrecht mit den Grundprinzipen des Berufsbeamtentums nicht vereinbar ist.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen in dem hier vorliegenden Fall

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Der dienstliche Wohnsitz eines Polizeibeamten

Grundsätzlich verbleibt der dienstliche Wohnsitz im Fall der Abordnung am Ort der Stammdienststelle.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in dem hier vorliegenden Fall eines Polizeihauptkommissars, der sich über den dienstlichen Wohnsitz mit der Bundespolizeidirektion Stuttgart streitet. Die Bundespolizeidirektion Stuttgart

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Sexuelle Übergriffe eines Lehrers

Ein Lehrer verstößt im Kernbereich gegen seine dienstlichen Pflichten, wenn er sexuelle Handlungen zwischen ihm und Schülern zulässt – unabhängig davon, ob der Schüler minderjährig oder volljährig ist. Dabei werden sexuelle Übergriffe auf Minderjährige grundsätzlich mit der disziplinarischen Höchstmaßnahme geahndet,

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Kopien aus einer Personalakte

Die Gewährung von Akteneinsicht eines Beamten in seine Personalakte ist keine Angelegenheit, die das bestehende Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 LGebG BW betrifft und damit nicht gebührenpflichtig.

So die Entscheidung

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