Grabplatte

Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei Unglücksfällen – und ihre Anrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung

Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung darf nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung schmälern.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatten die Ehefrau und

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Die außerdienstlich erlittene Minderung der Erwerbsunfähigkeit – und der Unterhaltsbeitrag

Einem früheren Beamten, der während seines Beamtenverhältnisses eine dienstunfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10 v. H. erfahren hat, steht in Berücksichtigung weiterer, nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses erlittener Arbeitsunfälle kein einheitlicher beamtenrechtlicher Unterhaltsbeitrag unter Einbeziehung der außerhalb des Beamtenverhältnisses erfahrenen

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Berufskrankheit bei Beamten

Bei Beamten kann eine Krankheit nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung gelistet war.

In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte ein im Ruhestand befindlicher ehemaliger Bedienstete einer

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Versorgungsordnung, die Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht – und die Kindererziehungszeiten

Verweist eine Versorgungsordnung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrecht, ist der Arbeitergeberin nicht verpflichtet, seiner ehemaligen Arbeitnehmerin auch den Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG zu gewähren

Dienstvereinbarungen sind – ebenso wie Betriebsvereinbarungen – wegen ihres normativen Charakters wie Tarifverträge und Gesetze

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Versorgungsrücklagen – und die Ge­setz­ge­bungs­zu­stän­dig­kei­ten für das Be­sol­dungs- und Ver­sor­gungs­recht

Die Lan­des­ge­setz­ge­ber waren be­reits vor dem Über­gang der Ge­setz­ge­bungs­zu­stän­dig­keit für das Be­sol­dungs- und Ver­sor­gungs­recht be­fugt, für ihren Be­reich ein Son­der­ver­mö­gen Ver­sor­gungs­rück­la­ge nach Maß­ga­be des Re­ge­lungs­pro­gramms des § 14a BBesG a.F. zu bil­den. Die ver­min­der­ten Be­sol­dungs- und Ver­sor­gungs­an­pas­sun­gen nach § 14a

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Die Erstattung von Pensionsrückstellungen

Einer Verbandsgemeinde sind vom Landkreis entstandenen Personalkosten für Beamte zu erstatten, die bei der Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) eingesetzt wurden, und zwar ungeachtet einer entsprechenden Kostenerstattung aus Bundesmitteln an den Landkreis. Allerdings gehören Pensionsrückstellungen nicht zu den entstandenen

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Stasi-IM

Auch frü­he­re in­of­fi­zi­el­le Mit­ar­bei­ter sind ehe­ma­li­ge An­ge­hö­ri­ge des Staats­si­cher­heits­diens­tes im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 9 StUG. Der Be­griff der Tä­tig­keit „für“ das Mi­nis­te­ri­um für Staats­si­cher­heit im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG setzt eine

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Versorgungsrechtlicher Ruhegehaltssatz bei gemischten Erwerbskarrieren

Die Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist verfassungsgemäß, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.

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Abflachtungsbetrag und der Versorgungsausgleich

Der degressive Bestandteil (sog. Abflachungsbetrag) beamtenrechtlicher Versorgungsanrechte gemäß § 69 e BeamtVG unterfällt dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Bei der Ermittlung der Höhe der schuldrechtlichen Versorgungsrente nach § 1587 g BGB sind die vom Ausgleichspflichtigen auf die auszugleichende Versorgung zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge

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Rückwirkende Herabsetzung des Ruhegehaltanspruchs eines Beamten

Die rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts auf der Grundlage des Mindestruhegehaltssatzes ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig. Die Rückwirkungsanordnung verletzt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts die verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundsätze des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes, die Versorgungsempfänger

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Versorgung von teilzeitbeschäftigten Beamten

Die derzeit bestehende Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Beamten bei der Versorgung ist nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig. Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes, die zu einer überproportionalen Schlechterstellung Teilzeitbeschäftigter führen, dürfen nicht weiter angewendet werden.

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz sind dienstliche Ausbildungszeiten

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Die Dienstbesprechung als Dienstunfall

Ein Polizeibeamter, der bei einer „Gefährderansprache“ vergeblich versucht hat, einen potentiellen Täter von einer Straftat abzuhalten, und später psychisch erkrankt ist, hat keinen Anspruch darauf, dass die Gefährderansprache und eine nachfolgende Dienstbesprechung als Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes anerkannt werden,

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Vergeltungsangriff gegen einen Lehrer

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der außerhalb des Dienstes, aber im Hinblick auf sein pflichtgemäßes dienstliches Verhalten angegriffen wird, für diesen „Vergeltungsangriff“ ein Unfallruhegehalt beanspruchen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu beschäftigen. Zu klären

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