Die Trunkenheitsfahrt eines Polizeianwärters

Der Dienstherr darf nach einer Trunkenheitsfahrt eines Polizeianwärters ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aussprechen.

So das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem der Antragsteller, ein Polizeikommissaranwärter in der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten, nach einer Trunkenheitsfahrt beantragt

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