Auch ein Unternehmer kann nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB einen Anspruch gegen die Darlehensgeberin auf Erstattung der als „einmalige Bearbeitungsgebühr“ erbrachten Leistung geltend machen, weil die entsprechende Klausel in dem Darlehensvertrag den Darlehensnehmer entgegen den
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