Sind die Einzelfälle einem Angeklagten im Wege des uneigentlichen Organisationsdelikts und damit als tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) zuzurechnen, so war jeder Einzelfall erst mit Ende der Tatserie beendet, weil solange seine einmal erteilte organisatorische Anweisung fortwirkte. Für die Beendigung des uneigentlichen Organisationsdelikts gelten die gleichen
LesenSchlagwort: Beendigung
Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung – und die Verjährung
Wird die entsprechende Umsatzsteuerjahreserklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgegeben, ist mit der Abgabe die auf den Veranlagungszeitraum bezogene Steuerhinterziehung beendet, so dass der Lauf der Verjährungsfrist mit diesem Tag beginnt (§ 78a Satz 1 StGB). Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung tritt Beendigung zu dem Zeitpunkt
LesenSteuerhinterziehung – und ihre Vollendung
Bei Veranlagungssteuern – wie hier der Einkommensteuer – ist der durch die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung verursachte Erfolg der Steuerverkürzung eingetreten und die Straftat damit vollendet, wenn auf Grund der unrichtigen Erklärung die Steuer zu niedrig festgesetzt und dies dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben worden ist. In diesem Zeitpunkt ist die
LesenDer beendete Raub – oder: wenn die Maske in der Garage liegt
Ein Raub ist beendet, wenn der Täter ausreichend sichere Verfügungsgewalt über die Beute erlangt hat. Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, wann dies anzunehmen ist. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten die Haupttäter bereits den Tatort mit der Beute verlassen und ihre Maskierung unter einer Garage versteckt,
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