Setzt ein Dienstherr ein Beförderungsverfahren aus sachlichen Gründen aus, um eine rechtswidrige Auswahlpraxis zu korrigieren, besteht regelmäßig kein Anspruch auf Freihaltung von Beförderungsplanstellen. Das Organisationsermessen des Dienstherrn kann in einem solchen Fall den vorübergehenden Beförderungsstopp rechtfertigen.
So ist die Entscheidung
Artikel lesen












































