Nach einer vom Niedersächsischen Kultusministerium erlassenen Handlungsanweisung kommt eine Befreiung vom Präsenzunterricht bei vulnerablen Angehörigen nur in Betracht, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Angehörigen zu einer Risikogruppe gehören und der Schüler mit dieser Person in einem räumlich nicht trennbaren
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