Rechtsmissbrauch bei der Vertretungsbefristung

Die Gerichte dürfen sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich

Artikel lesen