Befristung bei einer Abordnungsvertretung

Eine Vertretungsbefristung scheidet nicht immer aus, wenn der Arbeitgeber einer Stammkraft zeitweise andere Tätigkeiten zuweist und deren eigentliche Aufgaben einer dafür eingestellten Vertretungskraft überträgt. Vielmehr ist nach der inzwischen entwickelten Bundesarbeitsgerichtsrechtsprechung danach zu unterscheiden, ob ein Fall der unmittelbaren bzw.

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Rechtsmißbrauch bei der Kettenbefristung

Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden

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Mißbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen

Die vom Europäischen Gerichtshof in den Angelidaki- und Kücük-Urteilen bei Kettenbefristungen geforderte Missbrauchskontrolle verlangt nicht, dass ungeachtet des Ablaufs der Klagefrist des § 17 S. 1 TzBfG die sachliche Rechtfertigung der in der Vergangenheit abgeschlossenen befristeten Arbeitsverträge geprüft werden muss.

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