Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall arbeitete der klagende Arbeitnehmer aufgrundlage des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 22.08.2022 bei dem beklagten Betreiber eines Autohauses. Der
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