Kalender

Schriftformerfordernis für eine Befristungsabrede

Die in einem schriftlichen Arbeitsvertrag enthaltene Befristung genügt auch im Hinblick auf die spätere Einigung über eine frühere Tätigkeitsaufnahme der Schriftform. Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Formbedürftig ist allein die Befristungsabrede. Eine nur mündlich vereinbarte Befristung ist nach §

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MSV-Arena (Wedaustadion) Duisburg

Verlängerungsklausel im Profifußball

Eine einsatzgebundene Verlängerungsklausel im Profifußball ist auch dann wirksam, wenn die Spielzeit wegen der Corona-Pandemie verkürzt wurde und muss nicht wegen des vorzeitigen Abbruchs des Spielbetriebs quotal gekürzt werden. Die Parteien streiten vor dem Hintergrund einer sog. einsatzgebundenen Verlängerungsklausel im Profifußball darüber, ob sich ihr befristetes Arbeitsverhältnis um eine weitere

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Bundesarbeitsgericht

Befristung eines Arbeitsverhältnisses – auf den 65. Geburtstag

Eine arbeitsvertragliche Klausel „Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf desjenigen Monats, in welchem Sie Altersruhegeld bewilligt erhalten oder Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.“ beinhaltet eine wirksame Befristungsabrede dahingehend, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze beendet ist. Die arbeitsvertragliche Klausel ist – jedenfalls insoweit – nicht wegen Verletzung des

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Sanduhr

Sachgrundlose Befristung in der Zeitarbeit

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines Sachgrundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG die höchstens dreimalige Verlängerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

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Unterschrift

Der befristete Arbeitsvertrag – und die eingescannte Unterschrift

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist. Dem hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall lag die Klage einer Arbeitnehmerin zugrunde, die für ein Unternehmen des Personalverleihs tätig war. Bei Aufträgen

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Hörsaal

Befristete Erprobung im öffentlichen Dienst

§ 31 Abs. 3 Satz 1 TV-L greift nur ein, wenn bereits vor der befristeten Übertragung der Führungsposition ein unbefristetes oder ein mindestens für die Dauer der beabsichtigten Führungstätigkeit befristetes Arbeitsverhältnis begründet war. Das ergibt für das Bundesarbeitsgericht eine Auslegung der Tarifnorm. Dabei konnte es das Bundesarbeitsgericht im hier entschiedenen

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Befristungskontrollklage – und keine Befristungsabrede

Ein Befristungskontrollantrag ist mangels Befristungsabrede unbegründet. Streitgegenstand einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarten Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin. Die begehrte Feststellung erfordert nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung eine Entscheidung über die Beendigung

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Dozent

Der Arbeitsvertag eines Juniorprofessors – und seine Befristung

Der Arbeitsvertag eines Juniorprofessors an einer staatlich anerkannten Hochschule kann – anders als der Arbeitsvertrag eines Juniorprofessors an einer staatlichen Hochschule – nach den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes befristet werden. Nach § 4 Satz 1 WissZeitVG gelten §§ 1 bis 3 und § 6 WissZeitVG entsprechend für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge

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Sachgrundlose Befristung – bei konzerninternen Neugründung

Wird innerhalb eines Konzerns eine Tochtergesellschaft ohne Änderung der rechtlichen Struktur schon bestehender Unternehmen neu gegründet, um bislang im Konzern nicht wahrgenommene wirtschaftliche Aktivitäten zu verfolgen, kann die neu gegründete Tochtergesellschaft von der erleichterten Befristungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG Gebrauch machen. Die Tochtergesellschaft ist keine nach

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Sachgrundlose Befristung – und die mehrere Jahre zurückliegende Vorbeschäftigung

Das Bundesarbeitsgericht hatte § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG in seiner jüngeren Rechtsprechung verfassungskonform dahingehend ausgelegt, dass die Vorschrift der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehr als drei Jahre zurückliegt (verfassungsorientierte Auslegung). An dieser Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz

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Hörsaal

Befristung für wissenschaftliches Personal – und die Lehrkraft für besondere Aufgaben

Ein Sprachlehrer im wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereich einer Hochschule zählt nicht zum wissenschaftlichen Personal iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG. Die ihm übertragenen Tätigkeiten als Lehrkraft für besondere Aufgaben sind nicht wissenschaftlich geprägt. Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig

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Sanduhr

Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Drittmittelfinanzierung als sonstiger Sachgrund die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG rechtfertigen. Bereits nach der vor Inkrafttreten des TzBfG am 1.01.2001 geltenden Rechtslage war anerkannt, dass die Drittmittelfinanzierung geeignet ist, die Befristung eines Arbeitsvertrags zu rechtfertigen. Dabei reichte

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Sachgrundlose Befristung – und der Rechtsmissbrauch

Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden Streitfall betreibt die

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Befristung wegen vorübergehendem Bedarfs – und die kontinuierliche Projektarbeit in der Entwicklungshilfe

Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf kann sowohl durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers entstehen als auch

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Das befristete Arbeitsverhältnis eines Hochschulprofessors

Die Regelungen des § 40 Abs. 1 Satz 3 und 7 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG), die die Befristung des Arbeitsverhältnisses von Hochschulprofessoren ermöglichen, sind nicht verfassungswidrig. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht beurteilten Fall wandte sich ein Hochschullehrer gegen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte, mit denen seine Klage gegen die Befristung seines

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Befristete Arbeitverträge für wissenschaftliches Personal – und die Lehrtätigkeit

Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und abschließend bestimmt. Es kommt nicht auf Begriffsbezeichnungen oder Zuordnungsdefinitionen nach den landeshochschulrechtlichen Regelungen an. Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ bestimmt sich inhaltlich-aufgabenbezogen. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung.

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Die beabsichtigte befristete Einstellung – und die Erledigung des Zustimmungsersetzungsantrags

Gegenstand des Zustimmungsersetzungsantrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen. Nach dem Ende der befristeten

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Kettebefristungen – und der Rechtsmissbrauch

Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen. Die Beachtung von § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung verlangt,

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Kettenarbeitsverträge – und die Befristungskontrollklage

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterliegt bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur der letzte Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle. Ausnahmsweise ist der vorletzte Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle zu unterziehen, wenn es sich bei dem nachfolgenden – letzten – Arbeitsvertrag um einen unselbständigen Annex zum vorherigen Vertrag handelt. Von einem Annex ist

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Sachgrundlose Befristung – und die Verlängerung

Das Tatbestandsmerkmal der Verlängerung in § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG setzt voraus, dass die Vereinbarung über das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts noch vor Abschluss der Laufzeit des bisherigen Vertrags in schriftlicher Form vereinbart wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt. Andernfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags

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Sachgrundlose Befristung – und der Tarifvertrag

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines Sachgrundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG die höchstens dreimalige Verlängerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

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