Kettebefristungen – und der Rechtsmissbrauch

Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen.

Die Beachtung

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Überraschende Zweckbefristungen

Eine arbeitsvertragliche Zweckbefristung wird nicht Vertragsinhalt, wenn sie eine überraschende Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB darstellt.

In dem hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Würrtemberg entschiedenen Fall war die Vereinbarung der Befristung in § 1 des Arbeitsvertrages in

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Die überraschende Zweckbefristung

Eine in einem Arbeitsvertrag enthaltene Zweckbefristung wird nicht Vertragsinhalt, wenn sie eine überraschende Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB darstellt.

Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere

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