Zeit

Führungsposition auf Zeit

Die Übertragung einer Führungsposition auf Zeit unterliegt nicht einer sog. doppelten Billigkeitsprüfung nach § 32 Abs. 3 TVöD-AT.

Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Urteil vom 16.07.2020 erkannt, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung nach dem zu § 32 Abs. 3

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