Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer
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Die deutsche Gerichtsbarkeit ist von der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Befristung eines vom Direktor einer Europäischen Schule mit einem Lehrbeauftragten abgeschlossenen Arbeitsvertrags ausgeschlossen. Zur Entscheidung berufen ist die Beschwerdekammer bei den Europäischen Schulen.
Die angerufene deutsche Gerichtsbarkeit ist nach
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Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nach § 14 Abs. 2 Satz 1
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Wurde ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB nach der Veröffentlichung des BGH, Urteils vom 12.04.2006 durch Urteil gegebenenfalls auch in Abänderung eines zuvor geschlossenen Prozessvergleichs festgelegt, so ergibt sich weder aus der anschließenden Bundesgerichtshofsrechtsprechung noch aus
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Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.
Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach §
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Bei zwei mit derselben Anstellungsbehörde und gleich bleibender Eingruppierung abgeschlossenen Lehrerarbeitsverhältnissen, die um einen Tag weniger als die Dauer der Sommerferien voneinander getrennt sind, kann ein enger sachlicher Zusammenhang bestehen, wenn die Beschäftigung nach den Ferien in derselben Schulform erfolgt
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Die Zuordnung zum wissenschaftlichen Personal im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG kann sich bereits aus einem wissenschaftlichen Zuschnitt der abzuhaltenden Lehrveranstaltungen ergeben. Die Anleitung von Studierenden zu wissenschaftlichem Arbeiten impliziert regelmäßig eine wissenschaftliche Tätigkeit der Lehrkraft.
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Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt (§
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Voraussetzung für eine Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung ist nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG, dass die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung dient. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags
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Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung ist nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung nur dann zulässig, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung dient.
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Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ist, eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit iSd. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG – ggf. im Wege der Änderungskündigung – auch dann
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Die geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung kann die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem anderen Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt nur dann ohne weiteres rechtfertigen, wenn der Auszubildende in ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden soll.
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Eine bei oder nach Erreichen des Renteneintrittsalters getroffene Vereinbarung über die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, die nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Satz 3 SGB VI fällt, kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG sachlich
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Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer
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Stellt die befristete Beurlaubung eines Beamten einen sachlichen Grund dar, das Arbeitsverhältnis mit dem Beamten zu befristen? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verneint dies, es hält die Befristung des Arbeitsverhältnisses für unwirksam, weil es für die Befristung keinen sachlichen Grund im Sinne
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Ein in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz zwischen den Beteiligten geschlossener und ordnungsgemäß protokollierter gerichtlicher Vergleich, mit dem sich die Beteiligten zur Unterlassung bestimmter Handlungen verpflichten, stellt einen Vollstreckungstitel nach §§ 95 Abs. 1 FamFG, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
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Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn sie auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. Ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 ZPO erfüllt
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Ist in einem befristeten Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart, so gilt diese arbeitsvertragliche Regelung im Falle einer späteren Vertragsänderung zur Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit mit entsprechender Vergütungsänderung fort, ohne dass es einer nochmaligen Wiederholung bedarf.
Eine Änderung des Arbeitsvertrages bedeutet
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Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.
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Ein Gestaltungsmissbrauch bei der Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Leiharbeitnehmer führt im Hinblick auf § 14 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TzBfG nicht nach § 242 BGB zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem anderen als dem Vertragsarbeitgeber. Dagegen
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Das Schriftformgebot des § 14 Abs. 4 TzBfG findet keine Anwendung, wenn ein auf das Arbeitsverhältnis insgesamt anwendbarer einschlägiger Tarifvertrag eine Befristung oder auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses vorsieht.
Die im Arbeitsvertrag in Bezug genommene Regelung über die auflösende Bedingung in
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In die Entscheidung über die Befristung der Wirkungen einer Abschiebung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG können bei der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls strafrechtliche Verurteilungen einbezogen werden, auch wenn keine Ausweisungsverfügung wegen dieser Verurteilungen ergangen ist. Dies
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Erlässt die Familienkasse auf einen zeitlich nicht konkretisierten Kindergeldantrag einen Festsetzungsbescheid, der eine Befristung bis zu einem in der Zukunft liegenden Monat enthält, so hat sie damit über den Antrag in vollem Umfang und nicht nur zum Teil entschieden.
Beantragt
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Auch bei der nachträglichen Aufhebung /Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen / Verlustfeststellungen ist die für Drittstaatsangehörige geltende Höchstdauer von 10 Jahren ab Ausreise zu beachten.
Eine unbefristete (Alt-)Ausweisung /Verlustfeststellung darf dann nicht mehr vollzogen werden, wenn über einen Aufhebungs-/Befristungsantrag des Unionsbürgers
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Ein akademischer Mitarbeiter gemäß § 52 Abs. 1 LHG BW, der Lehrveranstaltungen für Studierende abhält, an Forschungsprojekten mitwirkt und im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung tätig ist, unterfällt dem persönlichen Anwendungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, im Einzelnen zu
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Mitarbeiter einer Hochschule, die den Studenten lediglich Fremdsprachenkenntnisse vermitteln, ohne dabei selbst eine wissenschaftliche Qualifikation zu erwerben, sind keine wissenschaftlichen Mitarbeiter im Sinne des WissZeitVG. Es kommt dabei nicht darauf an, ob sie im Rahmen der vorgegebenen Lehrveranstaltungen ihren Unterricht
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Eine arbeitsvertragliche Befristung „befristet nach § 21 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz, längstens bis zum …“ kann wirksam vereinbart werden.
Dabei kann nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts dahinstehen, ob die Parteien die in der Formulierung „längstens bis zum …“ ausgedrückte kalendermäßige (Höchst-)Befristung (§
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Die Verwirklichung des Gebührentatbestandes nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV setzt nicht voraus, dass der Ausländer einen Antrag auf Befristung der Wirkungen seiner Abschiebung gestellt hat.
Nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV geänderten Fassung sind für
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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg widerspricht dem Bundesarbeitsgericht: Nach seiner Ansicht besteht das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zeitlich uneingeschränkt. Das ergibt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts seine Auslegung im Lichte der vom BVerfG
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Die Befristung des Arbeitsvertrags einer Rundfunkanstalt mit ihren programmgestaltend tätigen Arbeitnehmern (hier: einem Redakteur der Deutschen Welle) ist aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung im Regelfall nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt.
Die Befristung
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Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG einer Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Ein sachlicher Grund liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG vor, wenn der betriebliche Bedarf an der
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Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nach § 14 Abs. 2 Satz 1
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Bei Bestehen eines unbefristeten Einreiseverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG aF muss nach § 11 Abs. 1 AufenthG nF nachträglich von Amts wegen einzelfallbezogen über eine Befristung befunden werden, sofern an ein Einreiseverbot anknüpfende Maßnahmen getroffen werden
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Nach § 14 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Der Grund für die Befristung liegt in Vertretungsfällen
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Ein Sachgrund zur Befristung durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG ist nicht nur gegeben, wenn der Vergleich auf Vorschlag des Gerichts zustande kommt. Es genügt, wenn es zu einem
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Die im Jahre 2004 vorgenommene gesetzliche Erweiterung in § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zu vereinfachen, muss auch bei der Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz beachtet werden.
Mit dieser Begründung
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Der Landesgesetzgeber ist berechtigt, Voraussetzungen der Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen angestellter Hochschulprofessoren zu regeln.
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses des angestellten Hochschulprofessors bedarf der Rechtfertigung. Diese Rechfertigung folgt im vorliegenden Fall eines Thüringer Professors aus § 50 des Thüringer Hochschulgesetzes
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Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zum institutionellen Rechtsmissbrauch zur Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 TzBfG entwickelt hat, finden auch bei der Inhaltskontrolle der Befristung von einzelnen Arbeitsbedingungen nach § 307 BGB Anwendung, falls eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit der Fallgestaltungen besteht.
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Nach § 5 Satz 1 WissZeitVG gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 3 und 6 WissZeitVG entsprechend für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen sowie an überwiegend staatlich, an institutionell überwiegend staatlich oder auf der
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Mehrere Vertragsarbeitgeber, die einen gemeinsamen Betrieb führen, sind nicht derselbe Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Die Vorbeschäftigung eines Arbeitnehmers bei der Bundesagentur für Arbeit, die mit einem kommunalen Träger eine gemeinsame Einrichtung Job-Center führt, steht der
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Ein öffentlicher Arbeitgeber kann aus sachlich vertretbaren Gründen festlegen, dass eine Stelle nur befristet besetzt werden soll. Wird ein Bewerber nicht berücksichtigt, der in seiner Person nicht die Möglichkeit bietet, mit ihm einen wirksamen befristeten Vertrag abzuschließen, verstößt dies nicht
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Auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen sind zwar die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht anwendbar. Vielmehr erfolgt die gerichtliche Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Jedenfalls bei der befristeten Erhöhung der Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang – im hier vom
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Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Vorbeschäftigungsverbots für eine sachgrundlose Befristung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.
Ein früheres Berufsausbildungsverhältnis unterfällt nicht dem Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein
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Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1
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Bei einem schriftlich abgeschlossenen, befristeten Mietvertrag können Formmängel einer nachträglich vereinbarten Vertragsänderung zur Unwirksamkeit der Befristung führen. Diese Ansicht vertritt jedenfalls das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und verurteilte daher einen Frankfurter Golfklub, das von ihm zum Betrieb eines Golfplatzes angemietete
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