2 Nieren = 200.000 €

Einer jugendlichen Patientin, die nach einem groben Befunderhebungsfehler ihrer Hausärztin beide Nieren verloren hat, dialysepflichtig geworden ist und 53 Folgeoperationen, darunter zwei erfolglosen Nierentransplantationen ausgesetzt war, stehen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm 200.000 € Schmerzensgeld zu.

In dem hier entschiedenen

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Bundesverwaltungsgericht

Die Gerinnungsstörung bei der Hüft-OP

Findet bei einer Patientin eine Hüftoperation statt, ohne deren Vorerkrankung – eine Gerinnungsstörung – zu diagnostizieren und zu therapieren, liegt ein grober Befunderhebungsfehler vor. Kommt es dann bei der Patientin zu schweren Nachblutungen, die mit zahlreichen Behandlungen versorgt werden mussten,

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Landgericht Hamburg

Befunderhebungsfehler

In Fällen eines Befunderhebungsfehlers sind dem Primärschaden alle allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten unter Einschluss der sich daraus ergebenden Risiken, die sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Befunderhebung ergeben können, zuzuordnen.

Nach der Rechtsprechung des erkennenden Bundesgerichtshofs erfolgt bei der

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Schadensersatz und Beweislastumkehr

Eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden kann durch einen einfachen Befunderhebungsfehler herbei geführt werden, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung

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