Versäumt es ein Arzt, sich regelmäßig z.B. mit Hilfe von Fachzeitschriften fortzubilden und neue wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zeitnah in seine Arbeit einzubeziehen, kann das zu einem Behandlungsfehler und Schmerzensgeldansprüchen führen.
So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden
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