Bettensteuer in Dortmund

Wird in einer städtischen Beherbergungsabgabensatzung die Abgabe nur in Bezug auf private, nicht hingegen beruflich veranlasste Übernachtungen erhoben, ist diese nichtig, da den Hoteliers die rechtliche Handhabe fehlt, die für diese Differenzierung notwendigen Angaben vom Hotelgast zu erhalten.

Mit dieser

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