Es besteht eine Prüfpflicht seitens des Arbeitgebers, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. So hat das Bundesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Um auch arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen zu
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