Eine Grundrente nach § 1 Abs. 1 OEG i.V.m. § 31 BVG ist nicht als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes zu berücksichtigen.
Eine Grundrente, die ein volljähriges behindertes Kind, das dieses als Opfer einer Gewalttat bezieht, steht daher der Gewährung
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