Meinungsfreiheit trotz Staatsschutz

Mit dem Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Bereich des Staatsschutzes musste sich jetzt das Bundesverfassungsgericht befassen:

Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre strafgerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Verunglimpfung des

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Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse ist im Rahmen ihres Satzungsermessens nicht verpflichtet, die Beiträge für Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden – etwa in Fällen der Hobbytierhaltung oder der Gnadentierhaltung -, abweichend von den Beiträgen für Tiere, die zu Erwerbszwecken gehalten werden,

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