Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen – und die Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten

Die Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme sind ohne Voranerkennung nicht beihilfefähig.

Das in § 36 Abs. 1 Satz 1 BBhV geregelte Erfordernis der Voranerkennung ist eine sachlich-rechtliche Anspruchsvoraussetzung der Beihilfefähigkeit stationärer Rehabilitationsmaßnahmen. Dabei hat die Festsetzungsstelle die Grundregelung

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