Die Beihilfenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, in der u.a. festgelegt ist, dass Beihilfe für künstliche Befruchtung nur gewährt wird, wenn der Ehemann jünger als 50 Jahre ist, steht im Einklang mit der Verfassung.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf
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