Flughafen-Beihilfen für Ryanair

Fluggesellschaften können aus unerlaubter Handlung und Wettbewerbsrecht gegen Flughäfen vorgehen, die Konkurrenten Beihilfen gewähren, entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Zwei Klagen von Fluglinien gegen die Flughäfen Frankfurt-Hahn und Lübeck wegen Beihilfen an Ryanair müssen daher neu verhandelt werden.

Im ersten der

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