Bücherschrank

Beiordnung eines Rechtsanwalts im Betreuungsverfahren

Mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Betreuungsverfahren hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es in dem Verfahren um einen Betreuerwechsel auf Antrag des Betreuten: Für Verfahren in Betreuungssachen werden von einem sozialhilfebedürftigen und vermögenslosen Betreuten weder Gerichtsgebühren noch gerichtliche Auslagen erhoben. Ist das gerichtliche Verfahren gerichtskostenfrei, kann

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Bundesverfassungsgericht

Prozesskostenhilfe für eine Verfassungsbeschwerde – und kein beizuordnender Rechtsanwalt

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig. Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen. Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint. Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert

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Bundeswehrstiefel

Disziplinarverfahren – und die Beiordnung des bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

Ein Wahlverteidiger kann nach § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn er für diesen Fall das Wahlmandat niedergelegt hat. Seine bisherige Rechtsprechung zur Unzulässigkeit bedingter Pflichtverteidigungsanträge in Wehrdisziplinarverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht aufgegeben.  Nach § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO bestellt der Vorsitzende der Truppendienstkammer dem Soldaten, der

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Bundesgerichtshof

Kein Notanwalt nach Mandatsniederlegung

Nach § 78b ZPO kann einer Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Hat die Partei – wie hier – zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und mandatiert, kommt im Fall einer

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Beiordnung eines Notanwalts – und die Anwaltssuche

Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat. Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei insoweit innerhalb der Rechtsmittelfrist substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg mindestens an fünf Rechtsanwälte gewandt zu haben.

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Bibliothek

Mit dem Kopf durch die Wand – aber bitte ohne Notanwalt

Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts sind nicht erfüllt, wenn die Beiordnung allein zu dem Zweck erfolgen soll, das eingelegte Rechtsmittel entgegen dem Rat des Prozessbevollmächtigten durchzuführen und hierbei die rechtlichen Überlegungen der Partei zur Grundlage eines Begründungsschriftsatzes zu machen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der

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Landgericht Hamburg

Beiordnung eines neuen Notanwalts

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts setzt nach § 78b Abs. 1 ZPO voraus, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Hat wie hier ein bei dem Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt das Mandat zunächst übernommen, dann aber

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Student,Bibliothek

Beiordnung eines Notanwalt – und die Erfolgsaussichten

Die Beiordnung eines Notanwalts kommt nicht in Betracht, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos ist (§ 78b Abs. 1 ZPO). So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Eine Nichtzulassungsbeschwerde wäre nicht statthaft, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 € nicht übersteigt (§ 26

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Landgericht Bremen

Revisionsbegründung – und die Beiordnung eines Notanwalts

Die Beiordnung eines Notanwalts kann nicht deshalb verlangt werden, weil der zunächst zur Vertretung bereite Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof nach Prüfung der Sachund Rechtslage die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels verneint und deshalb nicht bereit ist, eine von ihm bereits eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde nach den Vorstellungen oder Vorgaben seiner Partei zu begründen. Sinn und

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Oberlandesgericht München

Notanwalt nach Mandatsniederlegung

Nach § 78b Abs. 1 ZPO hat das Gericht, soweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, einer Partei auf ihren Antrag einen Notanwalt beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Die Voraussetzungen hierfür sind nur erfüllt, wenn die

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Beiordnung eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren – und die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters

Zwar fehlt für das Ermittlungsverfahren eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Beiordnung eines Dolmetschers. In der Neufassung des § 141 Abs. 4 Satz 2 StPO kommt indes der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, im Stadium des Ermittlungsverfahrens die Zuständigkeit für Entscheidungen das Recht auf Verteidigung betreffend aufseiten des Ermittlungsrichters zu konzentrieren. Jener

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Landgericht Bremen

Kein Notanwalt nach Mandatsniederlegung

Nach § 78b Abs. 1 ZPO hat das Gericht, soweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, einer Partei auf ihren Antrag einen Notanwalt beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Hat die Partei – wie hier zunächst einen

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Landgericht Bremen

Beiordnung eines Notanwalts

Die Beiordnung eines Notanwalts setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Aussichtslosigkeit besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann. Auf ihren Antrag kann einer Partei für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht oder für einen entsprechenden Wiedereinsetzungsantrag ein zur Vertretung

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Vom Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger

Eine Verteidigervollmacht erlischt mit der Bestellung des (Wahl)Verteidigers zum Pflichtverteidiger. Die Pflichtverteidigerbestellung setzt nach § 141 Abs. 1 StPO das Nichtbestehen eines Wahlmandates voraus (vgl. auch § 143 StPO). Entsprechend enthält der Antrag des Wahlverteidigers, ihn als Pflichtverteidiger beizuordnen, die Erklärung, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung enden. Wird dem

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Landgericht Bremen

Der Notanwalt – und warum der BGH ihn nie beiordnet

Nach § 78b Abs. 1 ZPO kann einer Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Die Beiordnung eines Notanwalts setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu

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Einigungsgebühr – und der beigeordnete Verkehrsanwalt

Ein nach § 121 Abs. 4 ZPO beigeordneter Rechtsanwalt kann grundsätzlich nur die Verfahrensgebühr aus Nr. 3400 VV RVG beanspruchen. Eine weitergehende Tätigkeit, wie z. B. Mitwirkung am Abschluss eines Vergleiches ist vom Beiordnungsbeschluss regelmäßig nicht mit umfasst. Eine Einigungsgebühr steht dem beigeordneten Verkehrsanwalt nicht zu. Nach § 121 Abs.

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Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts – und seine Reisekosten

Ein zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts beigeordneter auswärtiger Rechtsanwalt kann von der Landeskasse die Erstattung seiner Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk verlangen. Augenscheinlich teilt die heutige einhellige obergerichtliche Rechtsprechung die Ansicht, im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe dürfe die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nicht auf

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Beiordnung eines Notanwalts

Nach § 78b Abs. 1 ZPO kann einer Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert

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Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig. Übergeht das Gericht einen deutlichen und unübersehbaren Beiordnungsantrag des Verteidigers und lässt es seine Mitwirkung in der Folge ohne Hinweis auf ein eigenes Kostenrisiko zu, so kann eine schlüssige Bestellung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Die stillschweigende Bestellung kann nachträglich festgestellt werden.

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Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach Wahl des minderjährigen Verfahrenbeteiligten

Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach Wahl des minderjährigen, aber verfahrensfähigen Beteiligten kann nicht pauschal mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass für diesen bereits ein Verfahrensbeistand bestellt worden ist. Der die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren betreffende Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen einem minderjährigen, aber verfahrensfähigen Beteiligten und einem Rechtsanwalt ist jedenfalls dann ohne

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Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung wegen Eilbedürftigkeit

Für ein einstweiliges Anordnungsverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem die Antragstellerin unter eidesstattlich versichertem Vortrag eines einmaligen tätlichen Übergriffs mit Bedrohung sowie wiederholter fernmündlicher Belästigung durch den Antragsgegner ein Abstandsgebot und das Verbot weiterer Kontaktaufnahmen begehrt, ist die Beiordnung eines Anwaltes nicht erforderlich. Eine Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung i.S.d. § 78

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Der Pflichtverteidiger, die Revisionsbegründungsfrist und der Grundsatz des fairen Verfahrens

Das Gericht verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, wenn es über einen zeitgleich mit der Einlegung der Revision gestellten Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahren erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entscheidet. Hat ein Angeklagter wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens die Revision nicht rechtzeitig

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Entpflichtung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Ein wichtiger Grund für die Entpflichtung eines vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalts (§ 48 Abs. 2 BRAO) liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Prozessbeteiligten und seinem Anwalt nachhaltig gestört ist. Die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts kommt regelmäßig nicht mehr in Betracht, wenn ein sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des

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Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts in Familienverfahren

Der Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Beschluss ausführlich zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen Stellung genommen und dabei zur Beurteilung der Erforderlichkeit der Beiordnung auch die subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten mit einbezogen: InhaltsübersichtDie gesetzliche NeuregelungDie derzeit vertretenen AnforderungenDie Entscheidung des BundesgerichtshofsEinzelfallbeurteilung stets erforderlich Ist eine

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