Landgericht Bremen

Beiordnung eines Notanwalts

Die Beiordnung eines Notanwalts setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Aussichtslosigkeit besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann.

Auf ihren Antrag kann einer Partei für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor

Artikel lesen

Vom Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger

Eine Verteidigervollmacht erlischt mit der Bestellung des (Wahl)Verteidigers zum Pflichtverteidiger.

Die Pflichtverteidigerbestellung setzt nach § 141 Abs. 1 StPO das Nichtbestehen eines Wahlmandates voraus (vgl. auch § 143 StPO). Entsprechend enthält der Antrag des Wahlverteidigers, ihn als Pflichtverteidiger beizuordnen, die

Artikel lesen

Beiordnung eines Notanwalts

Nach § 78b Abs. 1 ZPO kann einer Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.

Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei

Artikel lesen