Mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Betreuungsverfahren hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es in dem Verfahren um einen Betreuerwechsel auf Antrag des Betreuten: Für Verfahren in Betreuungssachen werden von einem sozialhilfebedürftigen und vermögenslosen Betreuten weder Gerichtsgebühren noch gerichtliche Auslagen erhoben. Ist das gerichtliche Verfahren gerichtskostenfrei, kann
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