Die Beitragskalkulation über die Erhebung eines Tourismusbeitrags in Traben-Trarbach ist rechtlich nicht zu beanstanden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Geschäftsinhabers abgewiesen, der sich gegen einen Beitragsbescheid der Stadt Traben-Trarbach über die Erhebung eines Tourismusbeitrags gewehrt hat. Für das Jahr 2018
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