Beitragsvorenthaltung – und die Strafzumessung

Der Schuldumfang bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a Abs. 1 und 2 StGB im Rahmen von illegalen, aber versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bestimmt sich nach dem nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben zu ermittelnden Bruttoentgelt und der hieran anknüpfenden Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 28d

Artikel lesen

Vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge – und die notwendigen Feststellungen des Strafrichters

Ein Schuldspruch wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen hält revisionsgerichtlicher Überprüfung nicht stand, wenn die Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge nicht nachvollziehbar ist.

Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge – für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert – nach Anzahl,

Artikel lesen

Beitragsvorenthaltung und Mindestlohnunterschreitung – und der Strafklageverbrauch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Die nach Erfüllung von Auflagen endgültige Einstellung des wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) geführten Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft steht der Verfolgung des auf demselben Sachverhalt (Bauvorhaben) beruhenden Vorwurfs der Ordnungswidrigkeit wegen Unterschreitens von Mindestlöhnen (§ 5 Abs. 1

Artikel lesen

Beitragsvorenthaltung

Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt im Sinne des § 266a Abs. 1 StGB in Fällen der Nicht-Zahlung ordnungsgemäß angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge hat der Bundesgerichtshof vor nach dem 1. April 2003 begangene einige

Artikel lesen