Bundesfinanzhof

Das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof – und der Beitritt des Landesfinanzministeriums

Wenn das Revisionsverfahren eine von den Landesfinanzbehörden verwaltete Abgabe betrifft, hat die zuständige oberste Landesbehörde ein Beitrittsrecht (§ 122 Abs. 2 Satz 2 FGO). Diese Beitrittsvoraussetzung ist bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer erfüllt. Die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer werden von Landesfinanzbehörden gemäß Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG

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Bundesverfassungsgericht

Kein Anschluss an ein abstraktes Normenkontrollverfahren

Ein (unselbständiger) Anschluss an  ein von einem Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages initiiertes Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG) ohne die Zustimmung der den bisherigen Antragsteller bildenden Abgeordneten scheidet aus. Soweit die  Mitglieder des Deutschen Bundestages neben dem (unselbständigen) Anschluss auch ihren

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Rechtsbeschwerde in KapMuG-Verfahren – und der Beitritt einer (weiteren) Musterbeklagten

Der Beitritt einer Musterbeklagten, der nicht zum Musterrechtsbeschwerdegegner bestimmt wurde, der nicht in eine Anschlussrechtsbeschwerde umgedeutet werden kann, ist unzulässig, wenn diese innerhalb der Frist lediglich beantragt hat, die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen. Damit hat die beitretende Musterbeklagte ihren Beitritt auf Seiten der Musterrechtsbeschwerdegegnerin nicht innerhalb der Frist des § 20 Abs.

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OLG Rostock (Ständehaus)

Die Berufung des Streithelfers

Der Streithelfer kann für die Hauptpartei ungeachtet der Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 ZPO wirksam Berufung einlegen, solange die Nebenintervention nicht rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist. Die von einem Streithelfer bis zur (rechtskräftigen) Zurückweisung seines Beitritts (§ 71 Abs. 1 ZPO) wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen (hier: Einlegung und Begründung

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"gesichert rechtsextem"

Kein Beitritt zum Normenkontrollverfahren – oder: die AfD darf nicht mitspielen

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag von 30 Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die der Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) angehören oder angehörten, auf Beitritt und Anschluss an ein anhängiges Normenkontrollverfahren abgelehnt.  Das Normenkontrollverfahren und die Beitritts-/Anschlusserklärungen Im September 2018 hat der Antragsteller, der sich aus 216 Mitgliedern des Deutschen Bundestages

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Die Berufung der Streithelferin

Da eine Berufung nur von Prozessbeteiligten eingelegt werden kann, hängt ihre Zulässigkeit im Falle der Einlegung durch eine Streithelferin davon ab, ob diese rechtzeitig spätestens mit Einlegung der Berufung (§ 66 Abs. 2 ZPO) und wirksam dem Rechtsstreit beigetreten ist. Der Beitritt kann mit der Einlegung der Berufung verbunden werden

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