Finanzamt

Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten

Liegt keine schriftliche Empfangsvollmacht vor, ist der Prozessbevollmächtigte aber für den Kläger im Veranlagungs- bzw. Einspruchserfahren aufgetreten, lässt die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten regelmäßig keinen Ermessensfehler des Finanzamtes erkennen. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall macht der Kläger geltend, eine schriftliche Empfangsvollmacht für den Empfang von Steuerbescheiden habe

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Frankfurt

Die Betriebsprüfung bei der vermögensverwaltenden KG – und die Festsetzungsverjährung gegenüber den Kommanditisten

Führt das Finanzamt bei einer KG eine Außenprüfung durch, um u.a. zu prüfen, ob es sich bei den bisher festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um solche aus Gewerbebetrieb handelt, und ist das nicht der Fall, entfaltet die Prüfungsanordnung (für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffende Feststellungen) gegenüber den

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Insolvenz

Der erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlassene Steuerbescheid

Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht. Die erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzte Steuerschuld ist auch nicht durch die Restschuldbefreiung entfallen, soweit es sich um

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Rechtsbehelfsbelehrung – und die Angaben zum Zustelldatum

Die Frage, wann eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO ist, lässt sich anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beantworten. Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig, wenn sie in einer der gemäß § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich

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Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung – und die fehlende Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers

Die wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes und damit auch die einer Einspruchsentscheidung setzt die (passive) Handlungsfähigkeit des Empfängers voraus. Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind nach § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO bei juristischen Personen ihre gesetzlichen Vertreter. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung -wie im hier entschiedenen Streitfall- ist dies

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Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post

Auch bei der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 FamFG ist entsprechend § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO in den Akten zu vermerken, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde. Der Vermerk muss vom Urkundsbeamten

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Die unterbliebene Bekanntgabe – und die Beschwerdefrist

Maßgeblich für den Lauf der Beschwerdefrist nach § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG (Fristbeginn mit Ablauf von fünf Monaten nach Beschlusserlass) ist lediglich der Umstand, dass die schriftliche Bekanntgabe des wirksam erlassenen Beschlusses an den bereits förmlich beteiligten Rechtsmittelführer unterblieben ist. Warum die Bekanntgabe nicht erfolgt ist, ist ohne

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Der Einspruchsentscheidung – und der private Postservice

Bedient sich die Finanzverwaltung zur Bekanntgabe von Verwaltungsentscheidungen eines privaten Postserviceunternehmens und weist der Steuerpflichtige -wie im Streitfall durch die Bestätigung des Postserviceunternehmens- nach, dass die für die Übermittlung mit einfacher Briefpost bestimmte Sendung trotz des in den Akten des Finanzamt als Tag der „Aufgabe zur Post“ vermerkten Zeitpunkts (hier:

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Die gefaxte Einspruchsentscheidung

Die Übersendung der Einspruchsentscheidung im Wege des – in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung üblichen – sog. Ferrari-Fax-Verfahrens führt auch ohne qualifizierte elektronische Signatur zu einer wirksamen Bekanntgabe und damit zur Ingangsetzung der Klagefrist. Bei der Übersendung eines Verwaltungsaktes, wie vorliegend der streitigen Einspruchsentscheidung, im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens handelt es sich

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Identitätstäuschung bei der Einbürgerung

Eine Einbürgerung wird auch demjenigen wirksam bekannt gegeben, der den Einbürgerungsantrag unter Angabe falscher Personalien (einschließlich der Staatsangehörigkeit) gestellt hat, auf die die Einbürgerungsurkunde ausgestellt worden ist. Eine unter Verwendung einer anderen Identität erschlichene Einbürgerung ist nicht im Sinne des § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig. Der seinerzeit maßgebliche §

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Bekanntgabe einer Betreuerbestellung

Eine Betreuerbestellung ist dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang bekannt gegeben. Die Vermutung der Bekanntgabe nach § 15 Abs. 2 Satz 2 FamFG schließt einen früheren Zugang nicht aus. Der Berufsbetreuer hat einen Anspruch auf pauschale Vergütung nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1,

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Landgericht Bremen

Auskunft durch die Gerichts-Geschäftsstelle

Die Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei ist keine unverbindliche Auskunft, sondern die formlose Bekanntgabe der Entscheidung nach § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Die Aussetzungswirkung nach § 249 Abs. 1 ZPO tritt schon mit der (formlosen) Mitteilung des Aussetzungsbeschlusses durch das Gericht (§

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