Oberlandesgericht München

Volks.Inspektion

Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke (hier: VOLKSWAGEN) auf, kann das Publikum wegen der Annäherung an die bekannte Marke zu dem Schluss gelangen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen

Artikel lesen