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Schmutzwasseranschlussbeiträge in Mecklenburg-Vorpommern – und die Nachwendeinvestitionen

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden in sogenannten Altanschließerfällen in Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Entscheidung angenommen, in denen es um sogenannte Nachwendeinvestitionen, d.h. um Schmutzwasseranschlussbeiträge für nach der Wiedervereinigung getätigte Investitionsmaßnahmen einer bereits vor der Wiedervereinigung errichteten Abwasserentsorgungseinrichtung, ging.

Die Beschwerdeführer in

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Festsetzungsverjährung bei Kommunalabgaben

Das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt Regelungen, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können. Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen

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