Ein Reiseveranstalter muss den Reisenden sowohl bei der Buchung einer Auslandsreise wie auch bei späteren Umbuchungen ungefragt über die im jeweiligen Durchreise- oder Zielland geltenden Pass-, Visums- und andere aufenthaltsrechtliche Regelungen unterrichten. In dem hier vom Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall hatte der klagende Reisende bei dem beklagten Reiseveranstalter
Lesen