WhatsApp

Die private WhatsApp-Chatgruppe mehrerer Betriebsangehöriger – und die berechtigte Vertraulichkeitserwartung

Bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen über Betriebsangehörige in einer aus sieben Teilnehmern bestehenden privaten Chatgruppe bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten durfte, seine Äußerungen würden von keinem Beteiligten an Dritte weitergegeben. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer

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Judensau Stadtkirche Wittenberg

Die Wittenberger „Judensau“ darf bleiben

Das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief – die „Wittenberger Judensau“ – muss nicht entfernt werden. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage eines jüdischen Klägers. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der Wittenberger Stadtkirche, an deren Außenfassade sich seit etwa dem Jahr 1290 ein Sandsteinrelief befindet. Es zeigt

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stgb beleidigung

Der „selten dämliche“ Staatsanwalt

5 Abs. 1 Satz 1 GG gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Grundrechtlich geschützt sind damit insbesondere Werturteile, also Äußerungen, die durch ein Element der Stellungnahme gekennzeichnet sind. Dies gilt ungeachtet des womöglich ehrschmälernden Gehalts einer Äußerung. Dass eine

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Facebook

Beleidigungen und Bedrohungen auf Facebook – der Fall Künast

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen des Berliner Kammergerichts, mit der der Politikerin Renate Künast im Zusammenhang mit wüsten Beleidigungen gegen sie eine Auskunftsanspruch gegenüber Facebook über die Bestandsdaten der Beleidiger verwehrt worden waren, aufgehoben und festgestellt, dass sowohl die Beschlüsse des Kammergerichts wie auch die ihr vorhergehenden erstinstanzlichen Beschlüsse des

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Wegweiser Justizbehörden Frankfurt am Main

„Schwuchtel“ als Formalbeleidigung

Die Bezeichnung eines Mannes als „Schwuchtel“ und „Pussy“ ist als Beleidigung nach § 185 StGB strafbar. In dem vom Amtsgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall kam es zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten zum Streit über die Lieferung und Mangelfreiheit einer vom Angeklagten online verkauften Uhr. Als der Geschädigte eine

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Vasen

Kündigungsgrund: Ming Vase

Die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und Wiederholung „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“ kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sein, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden

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Zeitung

Presseberichterstattung über ehrverletzende Äußerungen Dritter

Mit einer Presseberichterstattung über ehrbeeinträchtigende Äußerungen Dritter hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier entschiedenen Fall verlangte ein evangelischer Propst von der örtlichen Zeitung, es zu unterlassen, in der Presse über gegen ihn erhobene Mobbingvorwürfe zu berichten. Sowohl das erstinstanzlich hiermit befasste befasste Landgericht Itzehoe wie auch

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Auschwitz

„Ölaugen“, „Nigger“ und „meine Untertanen“ – und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Bei schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen schützt auch eine bestehende Behinderung nicht  gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war der klagende Arbeitnehmer war seit dem 01.09.1981 als Facharbeiter bei der Arbeitgeberin, einem Unternehmen der chemischen Industrie, beschäftigt. Der 55jährige verheiratete Arbeitnehmer, der drei

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Polizeihundertschaft

Die Beleidigung einer Polizeieinheit – durch einen „FCK BFE“-Pullover

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen,  die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete. Die fachgerichtliche Würdigung der Botschaft als eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist für

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Justizvollzugsanstalt

Die JVA-Mitarbeiterin als Trulla

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt richtet. Das Bundesverfassungsgericht greift mit dieser Entscheidung die jüngste zusammenfassende Klarstellung der verfassungsgerichtlichen Maßstäbe im Fall von Beleidigungsverurteilungen auf und bekräftigt, dass eine strafrechtliche Verurteilung nach §§ 185 f., 193 StGB wegen

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Notebook

Auskunftsansprüche wegen Äußerungen auf Facebook und google

Auch wenn der Ausdruck „islamische Sprechpuppe“ persönlichkeitsverletzend ist, erreicht er noch nicht die strenge Grenze der Formalbeleidigung. Dagegen sind Äußerungen wie „Gestapo Chefin“, „Nazi“, „Faschistin“ und „staatsfeindliche Verbrecherin“ als Schmähkritik und Formalbeleidigungen so grob ehrverletzend, dass Auskünfte zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu erteilen sind. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart in

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Kathnetnews60177

Die Äußerungen eines Lehrstuhlinhabers über Kindererziehung in gleichgeschlechtlichen Ehen

Der Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit findet seine Grenze auch in den Grundrechten anderer Rechtsträger, insbesondere auch der Ehre als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Wer sich zu Fragen der Kindererziehung in gleichgeschlechtlichen Ehen in ehrverletzender Art äußert, muss mit einer Verurteilung wegen Beleidigung rechnen. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Kassel in

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Nachdenken

Strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen – und die verfassungsrechtlichen Anforderungen

Das Bundesverfassungsgerichts hat aktuell über vier Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich jeweils gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen Beleidigung richteten. Während das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden nicht zu Entscheidung angenommen hat, hatten die anderen beiden Verfassungsbeschwerden Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verfahren zum Anlass genommen, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit

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Die Herausgabe von Nutzerdaten bei Diffamierungen

Findet in Kommentaren im Internet keine sachbezogene Auseinandersetzung mehr statt, sondern es wird durch zügellose Beschimpfungen aus dem Bereich der Fäkalsprache maßlos attackiert, dann wird bei solchen Diffamierungen ungeachtet des Anlasses der Entgleisungen die weit gezogene Grenze zulässiger Meinungsäußerungen deutlich überschritten und der Ausnahmetatbestand einer nicht mehr legitimierbaren Schmähkritik oder

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Hasskommentare auf Facebook

Das europäische Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen. Das Unionsrecht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung im Rahmen des einschlägigen internationalen Rechts, dessen Berücksichtigung Sache der

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Landgericht Bremen

Erlaubte Meinungsäußerung oder strafbare Schmähkritik?

Grundsätzlich ist über die Frage, ob eine Äußerung als Beleidigung zu bestrafen ist oder von der Meinungsfreiheit geschützt ist, im Wege einer Abwägung zu entscheiden. Bei Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik tritt demgegenüber die Meinungsfreiheit von vornherein zurück; es bedarf hier ausnahmsweise keiner Abwägung im Einzelfall. Deshalb sind hinsichtlich des

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Freiheitsstrafe wegen „Spinner“ und „Spasti“

Hat der Angeklagte bislang verhängte Bewährungsstrafen in keiner Weise ernst genommen, kann er wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines wegen Beleidung Angeklagten entschieden und die Revision gegen das Berufungsurteil als unbegründet verworfen. Der 64 Jahre alte, der politisch rechten

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Tätliche Notwehr gegen Beleidigungen

Die Ehre darf als strafrechtlich geschütztes Rechtsgut (§§ 185 ff. StGB) grundsätzlich auch mit den Mitteln der Notwehr verteidigt werden. Dies gilt jedenfalls, soweit es sich nicht um nur geringfügige Behelligungen im sozialen Nahbereich, sozial tolerables Verhalten oder eine sonstige Bagatelle handelt. Zwar liegt es auf der Hand, dass eine

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Der Seitensprung – und der minder schwere Fall des Totschlags

Die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt als notwendige Bedingung des § 213 Alt. 1 StGB eine vorsätzliche schwere Beleidigung. Jedenfalls hält sie es für erforderlich, dass das provozierende Tatopfer sich des beleidigenden Charakters des eigenen Verhaltens bewusst gewesen sein muss. An der Tragfähigkeit einer vorsätzlich oder zumindest im Bewusstsein des

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Meinungsäußerung – und ihr politischer Kontext

Meinungsäußerungen fallen in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, wenn sie durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen und deshalb als Werturteile anzusehen sind. Der Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist dabei unabhängig davon eröffnet, ob die Äußerungen sich als wahr oder unwahr erweisen,

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Die Geschäftsführer sind soziale Arschlöcher

Die Bezeichnung der Geschäftsführer als „soziale Arschlöcher“ kann auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter

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„Helden des Nordens“ – und die Grenzen der Meinungsfreiheit

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beleidigung eines Ehepaars aus Jamel erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beleidigung eines in Jamel (Mecklenburg-Vorpommern) lebenden Ehepaars nicht zur Entscheidung angenommen: Das von den Fachgerichten angenommene Überwiegen der Belange der persönlichen Ehre ist verfassungsrechtlich

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A.C.A.B. – Kollektivbeleidigungen und die beleidigte Personengruppe

Eine „Kollektivbeleidigung“ erfordert den Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe. Dies betonte jetzt nochmals das Bundesverfassungsgericht. Anlass hierfür bot ihm eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB aus Bayern: Der Beschwerdeführer bestellte bei einem Versandhandel einen Aufnäher mit den Buchstaben A.C.A.B. sowie zwei Aufnäher mit den

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Zuviel Alkohol auf der Abschiedsfeier

Wer als Soldat auf Zeit in alkoholisiertem Zustand seinen Vorgesetzten beleidigt und den Hitlergruß zeigt, verletzt vorsätzlich seine Dienstpflichten und kann aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Soldaten abgewiesen, der sich damit gegen seine Entlassung gewehrt

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Tatsache oder Meinung?

Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Hierdurch wird auch bei der zivilrechtlichen Vorschriften Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits insofern verkannt, als es in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Weise das Vorliegen von unwahren

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Büroklammer

Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung – und die Abwägungsentscheidung des Gerichts

Bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung müssen die Gerichte eine Abwägungsentscheidung treffen. Ob Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen, die weder erweislich wahr noch unwahr sind, haben die Fachgerichte im Wege einer Abwägungsentscheidung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht zu treffen. Anlass für die diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bot ein Verfahren wegen Dopingvorwürfen gegen den

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Wahre Tatsachenbehauptungen – über Vorgänge aus der Sozialsphäre

Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung Hamburger Gerichte stattgegeben, mit der dem Ex-Mieter die Behauptung wahrer Tatsachen über einen drei Jahre zurückliegenden Rechtsstreit auf Internet-Portalen untersagt worden war. Das Landgericht Hamburg und das

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Meinung oder Tatsache?

Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Bei der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde war Gegenstand des Ausgangsverfahren ein Facebook-Eintrag des Beschwerdeführers über das Verhalten eines ihm persönlich bekannten Polizeibeamten, der ihn in der Vergangenheit mehrfach anlasslosen Kontrollen ohne Ergebnis unterzogen hatte. Nach den

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Schmähkritik – nur in Ausnahmefällen

Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik von Verfassungs wegen eng zu verstehen. Schmähkritik ist ein Sonderfall der Beleidigung, der nur in seltenen Ausnahmekonstellationen gegeben ist. Die Anforderungen hierfür sind besonders streng, weil bei einer Schmähkritik anders als sonst bei Beleidigungen keine Abwägung mit der Meinungsfreiheit

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Beleidigung per Plakat – und die presserechtliche Verjährung

Die presserechtliche Verjährung richtet scih wegen ihres jedenfalls auch prozessualen Charakters nach dem Recht des Gerichtsorts, d.h. nach dem dort geltenden Landespressegesetz. § 22 Abs. 1 des Landespressegesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht für die Verfolgung strafbarer Handlungen, die durch die Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken begangen werden, bei Vergehen

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Unterrichtsauschluss wegen einer „What’s App“-Äußerung

Das Verwaltungsgerichts Stuttgart hat den Eilantrag eines 14-jährigen, in Klassenstufe 7 beschulten Schülers (Schüler) gegen seinen durch die Schulleiterin angeordneten sofortigen fünfzehntägigen Ausschluss vom Unterricht wegen im Klassenchat getätigten und gegen die Schulleiterin gerichteten beleidigenden „What’s App“-Äußerungen abgelehnt. Der Schüler hatte über „What’s App“ im Klassenchat vom 12.11.2015 bezüglich der

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ACAB – und die alte Frage der Kollektivbeleidigungen

Die Kundgabe der Buchstabenkombination „ACAB“ im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar. Die Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht

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Laptop

Emotionalisierte Äußerungen – oder: Meinungsfreiheit trotz Freispruch

Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist. Mit dieser Begründung gab jetzt das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung statt: InhaltsübersichtDas AusgangsverfahrenDie Entscheidungen der ZivilgerichteDie

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… leidet offenkundig an Wahnvorstellungen

Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Frage des Einflusses des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB bereits entschieden. Die Äußerung eines Beschuldigten, die Anzeigenerstatterin betreibe Rufmord und leide offenkundig an Wahnvorstellungen – verbunden mit der Anregung, sie einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen

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Bundesverwaltungsgericht

Sie promovierter Arsch!

Tituliert ein Mieter seinen Vermieter mit „Sie promovierter Arsch“, kann diese Beleidigung eine fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen. In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall mietete das beklagte Ehepaar im Jahr 2008 vom Kläger eine Souterrainwohnung in Hohenbrunn bei München zu einem monatlichen Mietzins von 1490 €. In

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„FCK CPS“ – Polizisten und die Kollektivbeleidigung

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte jetzt nochmals die verfassugnsrechtlichen Anforderungen an die Strafbarkeit einer Kollektivbeleidigung: Die Verurteilung wegen Beleidung gemäß § 185 StGB setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt. Das Tragen eines mit der Buchstabenkombination

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… damit diese Richterin nicht auf die schiefe Bahn gerät…

Auch überspitzte Kritik fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt nochmals die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur sogenannten Schmähkritik bekräftigt: Selbst eine überzogene oder ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Vielmehr muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in

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Beleidigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Liegt eine einmalige eskalierende Situation bei beendetem Arbeitsverhältnis vor, in der etwaige ehrverletzende Äußerungen über den Arbeitgeber abgegeben worden sind, spricht das gegen eine Wiederholungsgefahr und ein mit Strafe bedrohter Unterlassungsanspruch muss nicht bestehen. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in dem hier vorliegenden Fall die Unterlassungsklage eines Arbeitgebers

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Wer nicht angeleint ist wird geräumt

Die Beleidigung des Mitmieters als Rechtsradikalen, nachdem dieser vom Hund angegriffen worden ist, und das mehrfache Nichtanleinen des Hundes können zu einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall einer Räumungsklage der Vermieterin Recht gegeben, die einer Mieterin mit

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Regierungsviertel

Kein Schmerzensgeld für die Beleidigung eines Polizisten

Ein Schmerzensgeldanspruch kommt im Falle einer Beleidigung nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn unter Würdigung von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie Intensität und Ausmaß der mit der Beleidigung einhergehenden Beeinträchtigungen eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt. Dies ist in der Regel dann nicht der Fall, wenn die Beleidigung

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Schreibmaschine

Der Widerstand gegen eine Festnahme und das Schmerzensgeld

Wird eine Person unter Beteiligung von 7 Polizeibeamten festgenommen, begründet allein ein Kneifen in den Oberschenkel eines Polizisten keinen Schmerzensgeldanspruch. Diese Verletzungshandlung liegt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Genauso wenig löst eine Beleidigung einen Schmerzensgeldanspruch aus, wenn sich der Festgenommene in der Festnahmesituation insgesamt 7 Polizeibeamten gegenübersieht, wodurch nicht ein bestimmter Polizist

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Baby

Die Behauptung eines Dritten als Ehestörung

Ein Verfahren, in dem die Unterlassung einer von einem Dritten getätigten Äußerung begehrt wird, die geeignet ist, die persönliche Beziehung zwischen Ehegatten zu beeinträchtigen, ist keine sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Nach dieser Vorschrift sind sonstige Familiensachen, für die die Zuständigkeit des Familiengerichts begründet ist,

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Die Beleidigung des Vermieters

Wird ein Vermieter mit „Sie sind ein Schwein“ beleidigt, stellt das eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter dar. Ist dadurch die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar, darf der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben und

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