Das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief – die „Wittenberger Judensau“ – muss nicht entfernt werden. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage eines jüdischen Klägers. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der Wittenberger Stadtkirche, an deren Außenfassade sich seit etwa dem Jahr 1290 ein Sandsteinrelief befindet. Es zeigt
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