Das „ostentative Zurschaustellen“ von Kleidungsstücken mit der Aufschrift „ACAB“ oder der dieser Bezeichnung entsprechenden Zahlenfolge „1312“ gegenüber individualisierten Polizeibeamten begründet eine Strafbarkeit nach § 185 StGB wegen Beleidigung.
So hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Revision des Angeklagten gegen ein
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