Eine auch vulgäre Kritik an der Schichtführung in einer bestehenden Konfliktsituation rechtfertigt nicht regelmäßig eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall arbeitete der klagende Arbeitnehmer bei der beklagten Arbeitgeberin, die als Teil einer Handelsgruppe ein
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