Kann der Arbeitgeber den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) nicht nachweisen, ist eine krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig unverhältnismäßig. Ein im Scan-Verfahren erzeugter Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens begründet nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung.
In dem
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