Einschreibzettel

Krankheitsbedingte Kündigung – und die Einladung zum bEM per Einwurf-Einschreiben

Kann der Arbeitgeber den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) nicht nachweisen, ist eine krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig unverhältnismäßig. Ein im Scan-Verfahren erzeugter Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens begründet nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung.

In dem

Artikel lesen