Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einbeziehung der auf den Spieler überwälzten Sportwettensteuer in deren Bemessungsgrundlage blieb vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entschiedung an. Die Beschwerdeführerin ist eine Kapitalgesellschaft maltesischen Rechts, die im Jahr 2015 in Deutschland Sportwetten veranstaltete. Dabei stellte sie ihren Kunden nicht nur
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