Ein diplomierter Betriebswirt, der als Projektleiter bei der Einführung von SAP in einem Unternehmen tätig ist, übt keine selbständige Tätigkeit als beratender Betriebswirt oder einen ähnlichen Beruf aus, sondern ist im Sinne der BFH-Rechtsprechung als EDV-Berater gewerblich tätig. Die Tätigkeit eines betriebswirtschaftlichen EDV-Beraters im Bereich der Anwendersoftwareentwicklung unterfällt nach der
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