Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit den Aufklärungspflichten einer Bank zu beschäftigen, die ihrem Kunden im Rahmen einer Finanzierungsberatung den Abschluss eines im Hinblick auf die Zinsen wechselkursbasierten Darlehensvertrags empfiehlt: In dem zugrunde liegenden Fall schlossen die klagende Kommune, eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen mit rund 18.000 Einwohnern, und die beklagte
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