Der jahrelang bediente Lebensversicherungsvertrag

Einem nach § 5a VVG a.F. ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer steht nach jahrelanger Durchführung des Lebensversicherungsvertrages kein Bereicherungsanspruch zu.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit begehrt der klagende Versicherungsnehmer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung, nachdem er einem Widerspruch

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