Es verletzt nicht das Grundrecht auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG), wenn Betriebsrentner aufgrund einer Änderung von Tarifverträgen statt einer Sachleistung in Form der „Deputatkohle“ als Ertrag aus der betrieblichen Altersversorgung eine Geldleistung als „Energiebeihilfe“ erhalten sollten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vielzahl zu dieser Frage anhängigen, insbesondere gegen die
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