Bergwerk Saar

Grubenwasseranstieg im Bergwerk Saar

Die Klage der Gemeinde Nalbach gegen die Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans  zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis zum Niveau der 14. Sohle (etwa -400 m NHN) ist unzulässig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

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Die Abfalleinlagerung im Stollen

Eine Bergbaubehörde kann sich grundsätzlich im Rahmen des Verfahrens auf Zulassung des Betriebsplans auf den Nachweis der zivilrechtlichen Berechtigung eines Unternehmens beschränken. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Unternehmen nach dem mit der Ortsgemeinde geschlossenen, durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Vertrag

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