Die Voten der Berichterstatter des Bundeskartellamts – und der Informationszugang

Vorbereitende Vermerke (Voten) der Berichterstatter von Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts unterliegen dem Vertraulichkeitsschutz für Beratungen von Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage eines Journalistenverbandes entschieden, der vom beklagten Bundeskartellamt Zugang zu Informationen begehrt,

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