Identifizierende Presseberichterstattung

Die Presse ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht grundsätzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung zu verweisen. Es besteht in der Öffentlichkeit ein hohes Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen der „Pick-Up-Artist-Szene“. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt das Interesse des Klägers an Anonymität. Wahre Tatsachen müssen in der Regel hingenommen werden,

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Verdachtsberichterstattung – und ihre möglichen Folgen

Sind die Darstellungen in einem Zeitungsartikel im Wesentlichen zutreffend gewesen und liegt kein Zurechnungszusammenhang zwischen dem Artikel und einem Scheitern der Geschäfte des von diesem Artikel Betroffenen vor, besteht keine Schadensersatzpflicht. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Nürnberg in dem hier vorliegenden Fall dem Begehren des Klägers auf Schadensersatz in

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Presserechtlicher Auskunftsanspruch – und die außerpublizistischen Unternehmenszwecke

Ein Unternehmen, das u.a. ein Printmedium herausgibt und – teilweise journalistisch-redaktionell gestaltete – Internetportale betreibt, kann sich nicht auf Auskunftsansprüche nach dem Landespressegesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag berufen, wenn sein Unternehmensgegenstand von außerpublizistischen Zwecken geprägt wird. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall betreibt das klagende Unternehmen, eine Aktiengesellschaft

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Die namentliche Berichterstattung über Rechtsextremismus in der AfD

Ist es überwiegend wahrscheinlich, dass eine Berichterstattung über rechtsextreme Äußerungen eines Mitarbeiters zweier AfD Landtagsabgeordneter in Facebook-Chats der Wahrheit entspricht, darf sie einstweilen weiter erfolgen. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Die Wochenzeitung „KONTEXT“ erstellt als eingetragener Verein

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Landgericht Hamburg

Rechtsbegriffe in der Berichterstattung – und die Gegendarstellung

Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig. Für einen Gegendarstellungsanspruch muss der Aussagegehalt der zu beanstandenden Äußerung eindeutig bestimmbar sein. Enthält die zu beanstandende Äußerung einen Rechtsbegriff, darf das Fachgericht nicht das eigene Fachwissen zugrunde legen. Es hat vielmehr auf das Verständnis des durchschnittlichen Zeitungslesers abzustellen. Mit dieser Begründung hat jetzt das

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